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Privacy Shield nichtig?

Datensicherheit bei CAI

 

Privacy Shield ist nichtig – mit CAI® sind Sie auf der sicheren Seite

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der sogenannte „Privacy Shield“ nichtig ist. Diese Entscheidung hat immense Konsequenzen für den internationalen Datenverkehr. Der „Privacy Shield“ regelte den transatlantischen Transfer personenbezogener Daten von Bürgerinnen und Bürgern der EU in die USA. Diesen Datenübertragungen fehlt nun die rechtliche Grundlage.

Grund der Entscheidung ist, dass der bisher gültige Datenschutzschild US-Behörden Möglichkeiten einräumt, in die Grundrechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern, deren Daten in die USA übermittelt werden, einzugreifen. Ohne die Möglichkeit sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen ist diese Praxis mit den EU-Datenschutz-Standards nicht vereinbar.

Durch das Urteil entsteht nun große Unsicherheit in der gesamten Digitalwirtschaft. Bei der CAI® World entsteht diese Unsicherheit hingegen nicht. Unsere Produkte und Services senden keine Daten in die Vereinigten Staaten. Datensicherheit und Datenschutz waren und sind schon immer ein Kernanliegen von uns gewesen. Die CAI® World ist vollkommen im Einklang mit der DSGVO. Unsere Server stehen in Deutschland bzw. in der Schweiz, speziell für unsere Schweizer Kundinnen und Kunden. Natürlich bieten wir die Möglichkeit einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit uns abzuschließen, der der Gesetzgebung in der EU entspricht. Die meisten US-Anbieter können dies mit dem jetzigen Urteil nicht mehr sauber gewährleisten.

Machen Sie sich unabhängig von nicht umfänglich mit dem EU-Datenschutz kompatiblen Lösungen für digitale Zusammenarbeit und entscheiden Sie sich für die sichere Lösung „Made in Germany“ – die CAI® World.